Die Hausverwaltung stellt zum Schutz aller Mieter, für Ordnung und Sicherheit Regeln und Verbote auf. Hier haben wir die wichtigsten zusammengestellt.Für eine allseits harmonische Nachbarschaft !
Bitte melden Sie Mängel in der Wohnung oder der Anlage umgehend den Service-Hauswarten bzw. dem Reparaturservice!
Lärmschutz
Unnötiger Lärm und störende Geräusche sind zu jeder Tages- und Nachtzeit zu vermeiden.
Renovierungen, Bohren, Hämmern etc. nur werktags in der Zeit von 7 - 13 und 15 - 20 h.
Gesetzliche Nachtruhe: 22 bis 6 Uhr.
Lärm von 6 bis 7 Uhr, von 20 bis 22 Uhr und während der Mittagsruhezeit von 13 bis 15 Uhr ist untersagt.
Musik, TV etc. innerhalb der Wohnräume auf Zimmerlautstärke beschränken.
Auch in Treppenhäusern, Fluren, auf Balkonen und in Außenanlagen ist Lärm zu vermeiden.
Alle Einrichtungen der Wohnung, der technischen Anlagen, der Grün- und Außenbereiche der Wohnanlage sind pfleglich zu behandeln.
Verboten ist:
- Wegwerfen von Abfällen, Kippen, Flaschen etc. innerhalb der Bereiche der Wohnanlage
- Rauchen im Aufzug und im Treppenhaus
- Füttern von freilebenden Tieren (Tauben, Ratten) innerhalb der Wohnanlage
Abfälle / Müllplatz/Sperrmüll
Das Abstellen von Gegenständen außerhalb der Müllplätze, neben den Müllcontainern, auf allen Fluren ist streng verboten, ebenso in den Treppenhausfluren und Kellergängen. Unfall-, Feuer- bzw. Ungeziefergefahr!
Abfälle vorsortierten und zerkleinern (Kartons, sperrige Gegenstände) und in die verschiedenen Müllcontainer zur Mülltrennung entsorgen. Nichts in Abguss, WC oder aus dem Fenster werfen.
Sperrmüll aller Art (Möbel, Haushaltsgeräte etc) haben die Mieter selbst und gegebenfalls auf eigene Kosten zu entsorgen. Siehe Tipps.
Bei Mißachtung wird der Verursacher mithilfe der Kameras ermittelt und muß die Kosten tragen.
Illegal abgestellter Sperrmüll innerhalb der Wohnanlage erhöht die Betriebskosten für alle Mieter!
Sperrige Gegenstände (wie Fahrräder, Kinderwagen, Spielzeug, Schuhe, Blumentöpfe, Kleinmöbel) auf allen Fluren und in Kellergängen sind untersagt und nur mit Genehmigung der Verwaltung zulässig. Soweit es Räume oder Plätze für Fahrräder und Kinderwagen innerhalb des Hauses gibt, sind diese zu nutzen. Treppenhäuser und Flure, auch Kellerflure müssen immer frei von Gegenständen aller Art bleiben. Flucht- und Rettungswege !
Das Spielen der Kinder außerhalb der Wohnung soll grundsätzlich auf den vorhandenen Spielplätzen stattfinden.
Rad fahren und Ball spielen in Grünanlagen, auf Hofflächen und vor Hauseingängen ist verboten !
Das Spielen der Kinder in der Wohnung darf nicht zu einer Störung der Nachbarn führen, vor allem während der Ruhezeiten. Eltern und Aufsichtsberechtigte sind verantwortlich.
Balkone und Terrassen sollen nicht als Abstellplatz für Sperrmüll aller Art benutzt werden.
Wäschestücke, Teppiche etc. dürfen nicht über das Balkongeländer herausgehängt werden. Das Werfen von Gegenständen und Abfallresten vom Balkon ist verboten.
Satellitenschüsseln mindern den Gesamteindruck der Wohnanlage und sind laut Mietvertrag nur mit schriftlicher Einwilligung der Verwaltung gestattet.
Auf dem Parkplatz / Parkhaus sind nur amtlich zugelassene Fahrzeuge zugelassen.
Fahrzeuge ohne Kennzeichen werden der Polizei gemeldet. Fahrzeuge dürfen hier nicht gewaschen oder repariert werden.
Unnötiges Hupen, Laufenlassen von Motoren und Zuknallen von Fahrzeugtüren ist zu unterlassen. Auch sind lautstarke Unterhaltungen,
vor allem zu den Ruhezeiten, zu unterlassen.
Sicherheit und Ordnung
Die Überwachung der Wohnanlage und der Schutz der Mieter kann nicht allein von den Gewobag-Beauftragten erfolgen.
Ihre Mitarbeit ist gewünscht: Seien Sie aufmerksam. Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Haustür !
Haustüren ständig verschlossen halten, ebenso Kellereingänge und Hoftüren.
Bei Gefahr, Lärm oder in einem Schadensfall ist der Sicherheits-Hauswart jederzeit zuständig, Tel: 0162 233 63 54